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Klausurzulassung

Sie dürfen die Klausur zu diesem Fach nur schreiben, wenn Sie in diesem Semester die Klausurzulassung erlangen oder bereits in einem früheren Semester die (vollständige) Zulassung erworben haben.

Um die Klausurzulassung zu erlangen, müssen Sie insgesamt mindestens 140 Punkte auf den Blättern 3–13 erreichen. Dabei müssen Sie sowohl auf den Blättern 3–8 (Block I), als auch auf den Blättern 9–13 (Block II) jeweils insgesamt mind. 60 Punkte erwerben. (Achtung: Beachten Sie, dass 60 + 60 weniger als 140 ist.)

Für die Aufgaben auf den ersten beiden Blättern erhalten Sie keine Punkte für die Klausurzulassung; die Abgaben werden aber ganz normal von den Korrektor:innen kommentiert. Wir wollen Ihnen damit ermöglichen, sich erst einmal in Ruhe mit dem Abgabesystem vertraut zu machen.

Beispiele

Beispiel 1

  • Blatt 3−8: 65 Punkte erreicht (→ genug Punkte in Block I erhalten)
  • Blatt 9−13: 79 Punkte erreicht (→ genug Punkte in Block II erhalten)
  • ⇒ insgesamt 144 Punkte erreicht (→ insgesamt genug Punkte erhalten)
  • ⇒ Zulassung erhalten, Klausur darf mitgeschrieben werden

Beispiel 2

  • Blatt 3−8: 65 Punkte erreicht (→ genug Punkte in Block I erhalten)
  • Blatt 9−13: 68 Punkte erreicht (→ genug Punkte in Block II erhalten)
  • ⇒ insgesamt 133 Punkte erreicht (→ insgesamt nicht genug Punkte erhalten)
  • ⇒ dieses Semester keine Zulassung erhalten, Klausur darf nicht mitgeschrieben werden (außer es liegt aus vergangenen Jahren eine vollständige Zulassung vor)

Beispiel 3

  • Blatt 3−8: 59 Punkte erreicht (→ nicht genug Punkte in Block I)
  • Blatt 9−13: 104 Punkte erreicht (→ genug Punkte in Block II erhalten)
  • ⇒ insgesamt 163 Punkte erreicht
  • ⇒ dieses Semester keine Zulassung erhalten, Klausur darf nicht mitgeschrieben werden (außer es liegt aus vergangenen Jahren eine vollständige Zulassung vor)

In Block I fehlt nur ein Punkt; dieser Punkt könnte mit der unten auf dieser Seite beschriebenen Option ausgeglichen werden.

Erreichbare Punkte

In den Zulassungsblöcken I und II können Sie jeweils mind. 140 Punkte erreichen (in Summe auf den Blättern 3–13 also mind. 280 Punkte). Die Punkte pro Übungsblatt variieren (im Schnitt etwa 25–30 Punkte).

Finale Grenzen

Wir haben nicht vor, die Punktegrenzen am Ende des Semesters herabzusetzen.

Warum haben wir überhaupt eine Zulassungsbeschränkung für die Klausur? Wir wollen damit sicherstellen, dass nur diejenigen sich zur Klausur anmelden, die uns gezeigt haben, dass sie die Lernziele der Veranstaltung ausreichend erreicht haben. Wir wollen Sie also vor einem unnötigen Fehlversuch bewahren. Außerdem ist uns wichtig, dass Sie das gesamte Semester über den Stoff üben und vertiefen, sodass Sie das Gelernte nicht schnell wieder vergessen.

Was ist, wenn ich die Zulassung nur knapp verfehle?

Wenn Sie Zulassungsblock I, -block II oder die Gesamtzulassung um höchstens 5 Punkte verfehlt haben, geben wir Ihnen einmalig im Semester die Chance, diese Punkte durch „Vorrechnen“ einer Präsenzaufgabe auszugleichen. Wenn Sie von dieser Option Gebrauch machen wollen, müssen Sie sich spätestens 24 Stunden nach Bekanntgabe der erreichten Punkte in Block I bzw. II per E-Mail bei uns gemeldet haben, um einen Termin fürs Vorrechnen zu vereinbaren. Sie teilen uns mit, in welcher Übungsgruppe Sie vorrechnen wollen. Sie müssen dann dort eine Präsenzaufgabe lösen und der Übungsgruppenleitung Ihren Code erklären. Wenn Ihr Lösungsansatz grundsätzlich sinnvoll ist und durch Ihre Erklärung deutlich wird, dass Sie die Funktionsweise verstanden haben, erhalten Sie 5 zusätzliche Punkte für entweder Zulassungsblock I oder II.